TA Luft: Entscheidende Faktoren nicht geklärt
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) setzt sich für eine Verschiebung der im Bundesrat anstehenden Beratung zur Novellierung der TA Luft ein.
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Laut einer Pressemitteilung vom 18. Januar 2021 sieht Friedrich-Otto Ripke, Präsident des ZDG, entscheidende Faktoren für die Nutztierhaltung bei einer Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bislang nicht geklärt: „Sollte die neue TA Luft in der vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 gebilligten Form zur Anwendung kommen, sind zahlreiche Existenzen unserer heimischen Erzeuger massiv bedroht“, betonte er.
Faktenbasierte Folgenabschätzung zur TA Luft
Aus diesem Grund unterstreicht der ZDG mit Nachdruck seine Forderung nach einer faktenbasierten Folgenabschätzung und fordert eine Verschiebung der für den 12. Februar 2021 angesetzten Beratung zur TA Luft im Bundesrat. Im Vorfeld dieser Beratung müssten jetzt endlich sämtliche Auflagen der geplanten Novellierung auf den Prüfstand. "Wir erwarten von der Politik, dass die TA Luft auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin überprüft wird - insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls", erklärte der ZDG-Präsident.
„Es kann nicht sein, dass wir in der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzten Borchert-Kommission konsensfähige höhere Standards für mehr Tierwohl erarbeiten und der dort erreichte Fortschritt durch unverhältnismäßige Auflagen der TA Luft in der zukünftigen praktischen Umsetzung rechtlich unmöglich gemacht wird“, so Ripke.
Aus diesem Grund müsse die TA Luft unbedingt eine Öffnungsklausel für Stallbaumaßnahmen bekommen, die dem Tierwohl diene. So mache der Einsatz bestimmter Techniken, wie z. B. der priorisierte Abluftwäscher, in einem Offenstall mit Außenklimakontakt gar keinen Sinn, erläuterte Ripke.
Borchert-Kommission berücksichtigen
In der jetzigen Form würde die TA Luft den Tierhaltern jegliche wirtschaftliche Perspektive nehmen, geeignete Maßnahmen für mehr Tierwohl umzusetzen. Der ZDG-Präsident verwies auf die in der Borchert-Kommission diskutierten Formen verbesserter Haltungskriterien und mahnte an, dass diese zwingend in der Bundesrats-Beratung berücksichtigt werden müssten: „Die Politik darf an dieser Stelle nicht widersprüchlich handeln, sondern sollte ein klares Zeichen für eine abgestimmte und faktenbasierte Vorgehensweise im Sinne von Mensch und Tier setzen.“
Klare Definition einer Öffnungsklausel
„Wir bringen uns dabei gerne in konstruktive und lösungsorientierte Fachgespräche zur klaren Definition einer Öffnungsklausel auf Basis der Haltungskriterien der Borchert-Kommission und der resultierenden staatlichen Pflichtkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln ein. Hier muss gelten: Logik und Sorgfalt vor Eile! Voraussetzung dafür ist eine Verschiebung der anstehenden Beratung im Bundesratsplenum.“