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Einigung zum Baurecht

Kein Bestandsabbau bei Stallumbau

Der Koalition ist es offenbar gelungen, wichtige Kritikpunkte am Regierungsentwurf zur Änderung des Baurechts auszuräumen.

Veröffentlicht am
Anja Nährig
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Kein Tierhalter werde seinen Bestand verringern müssen, wenn er höhere Tierhaltungsstufen erreichen möchte, hieß es heute aus der FDP-Fraktion. Man habe auch erreicht, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle ermöglicht werde, so dass Landwirte ihre Produktion ununterbrochen fortsetzen könnten. Bislang sollte ein Ersatzbau an gleicher Stelle wie der bestehende Stall errichtet werden müssen. Eine moderate Vergrößerung sowie die Schaffung eines Auslaufs sollen möglich sein. Schließlich hat man vereinbart, dass höhere Haltungsstufen zusätzlich im Baugesetzbuch privilegiert werden.

„Wir reprivilegieren alle Ställe, die nicht ausreichend Fläche hatten und einen neuen Bebauungsplan bräuchten, wenn in dem Zuge Außenklimaställe gebaut werden, die den Tieren mehr Licht, Luft und Platz bieten, wenn sie einen Auslauf anbauen oder auf Bio umstellen“, erklärte dazu die baupolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Christina-Johanne Schröder. Die Baugesetzbuchnovelle beziehe sich auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und werde entsprechend perspektivisch für immer mehr Tierarten gelten.

Keine Einigung wurde offenbar über die von der FDP geforderte Verankerung einer Privilegierung im Bundesimmissionsschutzgesetz erzielt. Eine solche Regelung soll nun durch Beschlüsse bei der geplanten Sonder-Agrarministerkonferenz und bei der Umweltministerkonferenz in die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) aufgenommen werden. Dadurch soll erreicht werden, dass ein Stall mit deutlich verringertem Bürokratie- und Genehmigungsaufwand umgebaut werden kann, wenn ein Betrieb sich in eine höhere Haltungskategorie eingruppieren lassen möchte und dafür ein Umbau erforderlich ist. In diesem Fall soll es auch zulässig sein, höhere als ursprünglich zulässige Immissionen zu verursachen, beispielsweise durch die Schaffung eines Auslaufs. 

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