Antragstellung über Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG)
Neues Agrardieselverfahren
Zum 1. Januar 2021 hat die Zollverwaltung das Antragsverfahren für die Agrardieselentlastung geändert. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer.
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Die Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) löst das bisherige Verfahren der Onlineformulare ab, bei dem nach elektronischer Übermittlung des ausgefüllten Antrags ein komprimierter Antrag ausgedruckt und unterschrieben dem Hauptzollamt übersandt werden musste. Durch das BuG wird nun die vollumfänglich elektronische und papierlose Antragstellung ermöglicht. Dieses Portal soll zudem die Möglichkeit für die Antragsteller schaffen, den Status ihrer gestellten Anträge zu verfolgen sowie online mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten. Bisherige Antragsteller wurden im November 2020 von der Zollverwaltung über das geänderte Antragsverfahren informiert. Sie erhielten befristet die Möglichkeit einer vereinfachten...
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