Tierschutznutztierhaltungsverordnung soll geändert werden
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Kälber: Schon bald neue Vorgaben für Ställe?
Bei der Diskussion um das Verbot des Kastenstandes für Sauen ist bisher weitgehend unbemerkt geblieben, dass der Bundesrats-Beschluss vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung auch eine Änderung bei den Kälbern beinhaltet. Diese Änderung könnte für eine Reihe von Betrieben finanzielle Konsequenzen haben. Die Vorgabe gilt dann, wenn die Bundesregierung den Bundesratsbeschluss umgesetzt und im Bundesgesetzblatt verkündet hat.
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Kälbern bis sechs Monaten muss dann ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen. Dies gilt grundsätzlich und bei bereits genehmigten Ställen oder in Altbauten mit einer Übergangsfrist von drei Jahren ab Verkündung der Verordnung. Auf Antrag kann die zuständige Behörde in besonderen Fällen die Benutzung über eine Härtefallklausel auf sechs Jahre nach der Verkündung verlängern. Als weich oder elastisch verformbar gelten beispielsweise nachgiebige Gummibodenbeläge oder eine weiche Einstreu. Diese neu eingefügte Vorgabe wird vor allem die Ställe mit Bongossiböden betreffen, die vornehmlich noch in der Kälbermast und Fresseraufzucht eingesetzt werden, aber auch eine Reihe von Mästern, die Fresser unter...
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