Europa
Kälbertransporte
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Im vergangenen Jahr hatten mehrere Bundesländer per Erlass die Abfertigung von langen Nutztiertransporten in Drittstaaten aus Tierschutzgründen verboten. Mehrfach sind solche Verbote in jüngster Zeit durch Verwaltungsgerichte aufgehoben und die Behörden vor Ort verpflichtet worden, die dafür notwendigen Dokumente auszustellen. Lange und grenzüberschreitende Tiertransporte seien im EU-Recht verankert und könnten nicht einfach verboten werden. Es bestehe ein Anspruch auf Abfertigung, wenn die hohen Anforderungen an einen Transport erfüllt seien, heißt es aus dem Verwaltungsgericht. Auch in Baden-Württemberg hat ein Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass ein Ende 2020 vom Landwirtschaftsministerium erlassenes Verbot für...
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