Unterstützung vom Land
Corona-Hilfe für Vereine
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Das Land Baden-Württemberg hat ein Hilfsprogramm für Vereine aufgelegt. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums Ländlicher Raum unterstützt es Vereine wie zum Beispiel Obst- und Gartenbauvereine, Kleingartenvereine, Streuobstvereine, Kleintierzuchtvereine, Imkervereine, Tierschutzvereine oder Fischereivereine. Antragsberechtigt sind gemeinnützige eingetragene Vereine sowie gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Unterstützungszahlung aus dem Hilfsprogramm erfolgt als einmaliger Zuschuss und ist gestaffelt nach der Mitgliederstärke der Vereine zum...
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