Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Änderung bei den betrieblichen Höchstgrenzen

Zusätzliche Mittel für FAKT

Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Agrarumweltprogramm FAKT.
Veröffentlicht am
Mit den Mitteln können ab dem Antragsjahr 2020 im Förderbereich E des Agrarumweltprogramms FAKT betriebliche Höchstgrenzen erhöht werden beziehungsweise wegfallen. Darüber hinaus können die Maßnahmen des Förderbereichs F landesweit angeboten werden", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, Anfang der Woche in Stuttgart. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, werde ein entsprechender Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht. Die Öffnungsmöglichkeiten waren zum Beginn der FAKT-Vorantragstellung für 2020 noch nicht bekannt. Bei diesen Maßnahmen soll folglich bei...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.