Änderung bei den betrieblichen Höchstgrenzen
Zusätzliche Mittel für FAKT
Baden-Württemberg stellt für die Stärkung der Biodiversität zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel fließt in das Agrarumweltprogramm FAKT.
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Mit den Mitteln können ab dem Antragsjahr 2020 im Förderbereich E des Agrarumweltprogramms FAKT betriebliche Höchstgrenzen erhöht werden beziehungsweise wegfallen. Darüber hinaus können die Maßnahmen des Förderbereichs F landesweit angeboten werden", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, Anfang der Woche in Stuttgart. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, werde ein entsprechender Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht. Die Öffnungsmöglichkeiten waren zum Beginn der FAKT-Vorantragstellung für 2020 noch nicht bekannt. Bei diesen Maßnahmen soll folglich bei...
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