Düngeverordnung
Erleichterungen
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Die Bundesregierung hat in den Düngerechtsverhandlungen mit der EU-Kommission einige Erleichterungen erreicht. Dazu zählt eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Zwischenfruchtdüngung im Herbst für Festmist und Kompost von ökologisch und extensiv wirtschaftenden Betrieben. Voraussetzung ist, dass die Zwischenfrüchte auf dem Feld verbleiben. Bei einer jährlichen Niederschlagsmenge von weniger als 500 mm soll der obligatorische Zwischenfruchtanbau in Roten Gebieten entfallen. Grünland soll von den Vorschriften zur Reduzierung der Stickstoffdüngung in Roten Gebieten ausgenommen werden, wenn der Grünlandanteil dort nicht mehr als 20 Prozent beträgt. Verständigt hat man sich auch auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ausweisung von Roten...
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