Bundesratsinitative zur Änderung des Fleischgesetzes
Mehr Tierwohl im Fleischsektor
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Anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für Schlachttiere soll die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Mitglieder verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen. Das sieht der Gesetzesantrag von Baden-Württemberg zur Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, den der Bundesrat am Freitag, den 12. Februar, in die Ausschüsse überwiesen hat. Mit dieser Ausnahmeregelung will Baden-Württemberg erreichen, dass dem „strukturellen Ungleichgewicht auf den Fleischmärkten besser begegnet werden" kann. Landwirtschaftsminister Peter Hauk wies darauf hin, dass den Verbraucher in Deutschland ein Kilogramm Schweinefleisch im Dezember 2014 durchschnittlich 6,07 Euro...
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