Experten beantworten Ihre Fragen
Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@ulmer.de oder Fax 0711/2140-340. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten.
- Veröffentlicht am
Hainbuche neben Maschinenhalle Wir haben eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit einem Grenzabstand zu der Gemeinde mit fünf Metern errichtet. Vier Meter weiter steht eine hochgewachsene, starke Hainbuche, die von der Forstbehörde trotz laufend abfallender Äste als gesund beurteilt wird. Wer bezahlt, wenn die Hainbuche auf die Maschinenhalle fällt. Eine Haftverzichtserklärung wurde nie geschrieben. J. S. in B. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Gemeinde Bäume, die auf ihrem Grundstück stehen, regelmäßig zu kontrollieren, damit drohende Schäden und Gefahren für Dritte erkannt und zur Schadensvermeidung die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Der BGH verlangt, dass die Kontrollen in...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.