Förderanträge zur Umstrukturierung
Rebflächen
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Förderanträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Jahr 2022 müssen Winzer in Baden-Württemberg bereits bis zum 31. August 2021 einreichen. Darauf hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium vergangene Woche hingewiesen. Wie das Agrarressort weiter mitteilte, ist die Vorverlegung erforderlich, um die Rebgassenbreite und Rebsorte vor der Rodung feststellen zu können. Die neue Vorgehensweise resultiere aus entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben. Laut Ministeriumsangaben beläuft sich die Rebanbaufläche in Baden auf rund 16 500 ha und in Württemberg auf gut 11 500 ha. Damit stelle der Weinbau einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor innerhalb der Landwirtschaft dar. →Die Formulare für die Anträge sind voraussichtlich...
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