Tierarzneimittelgesetz
Eigenes Gesetz unter Dach und Fach
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Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 25. Juni einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zugestimmt. Das Gesetz umfasst Vorgaben zu Verpackungseinheiten, zur Lagerung von Tierarzneimitteln sowie zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln zuständigen Behörden und der Futtermittelüberwachung. Bislang sind die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln im allgemeinen, nationalen Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Mit der Herausnahme kommt die Bundesregierung neuen EU-Vorschriften nach.
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