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Absicherung von Saison- kräften im Obst- und Weinbau

Bis zu 102 Tage sozialversicherungsfrei

Bei der Beschäftigung von Erntehelfern gibt es für die Arbeitgeber eine Reihe von Auflagen zu beachten. In diesem Jahr kommt wegen Corona noch die 102-Tage-Regelung hinzu. Tipps, wie man Erntehelfer anmeldet und versichert, gab es im BWagrar Online-Seminar am 13. Juli. Die Gesprächsleitung hatte BWagrar Redakteurin Doris Ganninger-Hauck. Unterstützt wurde die Schulung von der Techniker Krankenkasse.
Veröffentlicht am
Von März bis Ende Oktober 2021 können Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Der Mindestlohn beträgt ab dem ersten Juli 9,60 Euro pro Stunde.
Von März bis Ende Oktober 2021 können Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Der Mindestlohn beträgt ab dem ersten Juli 9,60 Euro pro Stunde.
Durch die neue 102-Tage-Regelung werden die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung erweitert, so der Sozialreferent des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg (LBV), Maximilian Brandner. Die neue Regelung greift vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Änderungen bezüglich der Berufsmäßigkeit gibt es nicht. In Kraft getreten ist die neue Regelung zum 1. Juni. Was bezweckt die neue Regelung? Wo liegt ihr Anwendungsbereich beziehungsweise wie sieht es mit der praktischen Umsetzung aus? Dazu gab Brandner einige Beispiele. Beispiel 1 : Das Beschäftigungsverhältnis begann am 1. März 2021 und sollte planmäßig am 31. Mai 2021 enden. Dieses Beschäftigungsverhältnis war bis zum 31. Mai 2021 als kurzfristig einzustufen, weil es sich...
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