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Wohngebäudeversicherung kündigen Wir wollen unser Haus verkaufen. Können wir die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen? B. K. in B. Wer sein Haus verkaufen will, muss seine Wohngebäudeversicherung nicht kündigen. Sie bleibt beim Haus. Mit dem Erwerb eines Gebäudes „kaufen" die neuen Eigentümer die Wohngebäudeversicherung automatisch mit. Das heißt, dass die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages auf den Käufer übergehen. Die Möglichkeit, die vorhandene Gebäudeversicherung zur nächsten Hauptfälligkeit oder mit sofortiger Wirkung zu kündigen, hat nur der Käufer, grundsätzlich sobald er im Grundbuch eingetragen ist. Sinnvoll ist es aber, damit bis zur nächsten Hauptfälligkeit zu warten. Der Eigentümerwechsel muss innerhalb...
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