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Aviäre Influenza

Aufstallpflicht im Kreis Cloppenburg

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 10. November 2021 bestätigt, dass es sich beim nachgewiesenen =AI-Virus in einem Entenmastbetrieb in Friesoythe, Ortsteil Kampe, um die hochpathogene Variante H5N1 handelt.

Veröffentlicht am
Heiko Kueverling/colourbox.de
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Der Landkreis Cloppenburg veranlasst nunmehr, dass um den Ausbruchsbetrieb in Kampe, Stadt Friesoythe, eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) von mindestens 10 km eingerichtet wird. 

Darüber hinaus wird vom Landkreis Cloppenburg eine Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel angeordnet. Die Allgemeinverfügung für die Stallpflicht tritt am 11. November 2021 um 0:00 Uhr in Kraft, ebenso wie die Allgemeinverfügung für die Restriktionsgebiete.

Kreis Ammerland von Einschränkungen betroffen

Das AI-Restriktionsgebiet im Landkreis Cloppenburg geht bis in den benachbarten Landkreis Ammerland hinein. Der Landkreis Ammerland wird dazu in Kürze die Allgemeinverfügungen erlassen.

Neues EU-Tiergesundheitsrecht findet Anwendung

Da erstmalig das neue EU-Tiergesundheitsrecht von den Behörden zur Anwendung kommt und in großen Teilen die Geflügelpestverordnung ersetzt, ist in den Restriktionsgebieten (3 km Schutzzone und 10 km Überwachungszone) keine Einstallung von Geflügel mehr zulässig.

Diese Regelung gilt für sämtliches Geflügel, also auch für Eintagsküken! Sofern Umstallungen innerhalb der Restriktionsgebiete erforderlich sind (z.B. vom Aufzuchtstall in den Maststall), werden betroffene Geflügelhalter gebeten, das zuständige Veterinäramt anzusprechen.

Wiederaufstallungsverbot für Puten und Enten 

Ferner wird der Landkreis Cloppenburg ein Wiederaufstallungsverbotsgebiet mit einem Radius von 25 km um den Ausbruchsbetrieb einrichten. Das Verbot der Wiedereinstallung gilt für Enten und Puten und erstreckt sich auf die Gemeinden Barßel, Bösel, Saterland, Stadtgemeinden Friesoythe und einen Großteil der Gemeinde Garrel.

Die Allgemeinverfügung für das Wiedereinstallungsverbotsgebiet tritt vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung am Montag, den 15. November 2021 um 0:00 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist auf 30 Tage befristet. Die vom 25 km-Radius betroffenen benachbarten Landkreise werden sehr wahrscheinlich kein Wiedereinstallungsverbotsgebiet einrichten. 

Weitere Infos bei den Landkreisen

Zu aktuellen Hinweisen, Allgemeinverfügungen und Anträgen informieren sich Geflügelhalter bitte auf den jeweiligen Webportalen der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Cuxhaven und Stade

Alle Landkreise, in denen gegenwärtig Schutz- und/oder Überwachungszonen eingerichtet sind, finden Sie zudem gebündelt auf der DGS-Website.

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