Geflügelpest erreicht Gütersloher Mastentenbetrieb
Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh bestätigte den Ausbruch der Geflügelpest in einem Mastentenbetrieb in der Gemeinde Versmold. Ostwestfalen zählt zu den Regionen mit der höchsten Dichte an Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen.
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Nachdem der Geflügelhalter erste Krankheitsanzeichen bemerkt hatte, informierte er umgehend die Behörden. Als Reaktion auf den Ausbruch hat der Kreis Gütersloh die Keulung von etwa 30.000 Mastenten angeordnet. Bereits am Sonntag wurde der betroffene Betrieb gesperrt.
Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück wurde im Rahmen der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone festgelegt. Diese gliedert sich in eine innere Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine äußere Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern.
Einige Teile der Überwachungszone erstrecken sich bis in den Landkreis Osnabrück. Betroffen sind die Gemeinden Bad Laer, Bad Rothenfelde, Hilter a.T.W. sowie die Stadt Dissen a.T.W. Zusätzlich wird im Landkreis Osnabrück eine Anschlussüberwachungszone für die genannten Gemeinden und Städte eingerichtet.
In der unmittelbaren Umgebung des Ausbruchsbetriebs wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern errichtet, aus der keine Geflügelprodukte herausgebracht werden dürfen. Für die zehn Kilometer umfassende Überwachungszone gilt eine generelle Stallpflicht, auch für Taubenhalter. Geflügelhalter werden aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.