Schutzgebiete betroffen
Pflanzenschutz mit Plus
Eine zentrale Forderung des Volksbegehrens Rettet die Bienen" war ein Verbot von Pestiziden (Biozide und Pflanzenschutzmittel) in allen Schutzgebieten. Dies hätte bedeutet, dass auf knapp 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr möglich gewesen wäre. Nun wurde ein Eckpunktepapier ausgehandelt, das ab 1. Januar 2022 gilt.
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Bei der Umsetzung des ausgehandelten Eckpunktepapiers wurde in der Änderung des Naturschutzgesetzes die Anwendung von Pestiziden ab dem 1. Januar 2022 nur in Naturschutzgebieten verboten. In Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten sowie auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin möglich. Es müssen jedoch die Grundsätze des Landes zum integrierten Pflanzenschutz (IPS+) eingehalten werden. Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bei diesen zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben handelt es sich um Konkretisierungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten...
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