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Agrarpolitik

Investitionszuschuss für Biogasanlagen

Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft senken. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ erlassen.

Veröffentlicht am
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Tierische Exkremente, wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot, fallen bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung in nicht unerheblichen Mengen an. Dabei setzt der Wirtschaftsdünger bei Lagerung und Aufbringung klimarelevante Emissionen frei.

Emissionsminderung durch Biogasanlagen

Aktuell werden in Deutschland rund 30 % des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und dadurch treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalent vermieden. Dieser Anteil soll durch die Fördermaßnahmen dieser Richtlinie gesteigert werden.

Die Biogastechnologie stellt mit der anaeroben Vergärung und Nutzung des entstehenden Methangases die zurzeit einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion insbesondere der Methanemissionen bei der Wirtschaftsdüngerlagerung dar.

Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe

Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben und Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden.

Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen.

 Im Einzelnen gefördert werden sollen:

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz:
  • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
  • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschaftsdüngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen;
  • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung
  • Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen

Pro Unternehmen und Investitionsvorhaben werden bis zu 200.000 Euro gefördert. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Investitionsförderung für den Klimaschutz.

 

 

 

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