TA Luft: Erste Schritte zur Umsetzung in NRW
Eine der Anforderungen der TA Luft ist eine nährstoffangepasste Fütterung mit dem Ziel, Ammoniak-Emissionen zu mindern. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu einen Erlass auf den Weg gebracht.
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Wie der Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen e. V. kürzlich gegenüber seinen Mitgliedern kommunizierte, müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen (sogenannte BImSch-Anlagen) die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einhalten. Da es sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift handelt, gelte die TA Luft für den Landwirt nicht unmittelbar, sondern die Behörde müsse diese Anforderungen an den einzelnen Landwirt stellen.
Eine dieser Anforderungen sei eine grundsätzlich nährstoffangepasste Fütterung, heißt es in der Mitteilung. Diese sei nun durch einen gemeinsamen Erlass der Umwelt- und Landwirtschaftsministerien NRW vom 15. Dezember 2023 im Detail geregelt worden. Die Behörden werden die BImSch-Betriebe anschreiben und entsprechende Auflagen festsetzen.
Was heißt das konkret für die Landwirte in NRW?
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilte dazu auf DGS-Nachfrage Folgendes mit: „Die neue TA Luft aus dem Jahr 2021 sieht neben der bisher gültigen allgemeinen Vorgabe einer Mehrphasenfütterung vor, dass für Schweine und Geflügel maximale Werte für die Ausscheidung von Stickstoff (N) und Phosphor (P) pro Tierplatz und Jahr nicht überschritten werden dürfen. Ziel ist die Minderung der Emission von Ammoniak (NH3).“
Zum Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden (i. d. R. Untere Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte) sind die Betriebe verpflichtet, jährlich eine Massenbilanzierung vorzunehmen, erklärt der zuständige Ministeriumssprecher weiter. Betroffen seien alle immissionsschutzrechtlich genehmigten Nutztierhaltungen.
Nachweis der Fütterungsvorgaben über Düngerecht möglich
Um den bürokratischen Aufwand und Doppelarbeit für die Betriebe möglichst gering zu halten, werde die in der TA Luft gegebene Möglichkeit genutzt, dass gleichwertige Aufzeichnungen und Bilanzen aus dem Düngerecht als Nachweis anerkannt werden können. Für den Nachweis der Fütterungsvorgaben seien in NRW drei Wege vorgesehen:
- Nachweis gemäß Aufzeichnungen und Bilanzen aus dem Düngerecht (z. B. Fütterung nach DLG-Merkplatt 418 bei Schweinen)
- Prüfprotokoll des Direktors der LWK als Landesbeauftragter / Düngebehörde über die Einhaltung der Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) mit entsprechendem Prüfvermerk, dass Ausscheidewerte der TA Luft 2021 eingehalten werden
- Rechnerischer Nachweis nach einem zwischen der Umweltseite der Länder abgestimmten Berechnungsprogramm der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV BY)
Damit sollen die Betriebe über die ersten beiden Nachweiswege die im Rahmen des Düngerechts vorhandenen Aufzeichnungen und Bilanzen so weit wie möglich für die nach TA Luft geforderten Nachweise nutzen können. Durch diese Synergien soll die Belastung der Betriebe in NRW durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand gering gehalten werden.
Die Umsetzung der TA Luft obliegt den jeweils zuständigen Stellen der Länder. In NRW ist dies in dem hier beschriebenen Fall das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) mit den Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Wegen der inhaltlichen Nähe und um die Möglichkeit der Anerkennung düngerechtlicher Nachweise möglichst auszuschöpfen, wurde in NRW der Weg eines gemeinsamen Erlasses mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV NRW) gewählt und der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter für das Düngerecht im Vorfeld und für den Vollzug eng eingebunden. Vor Herausgabe des Erlasses fand eine Anhörung der Landwirtschaftsverbände in NRW statt. Begleitend zur Erlasseinführung sind Schulungsmaßnahmen durch LWK-Fütterungsexperten für die Tierhalter, Behörden und externe Gutachter vorgesehen.