Bauernverband kritisiert faulen Kompromiss
Die in Brüssel erzielte Einigung zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) stößt in der Landwirtschaft auf scharfe Kritik.
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Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sprach von einem faulen Kompromiss, auf den sich EU-Rat und EU-Kommission am 28. November in Brüssel geeinigt haben. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier, befürchtet, dass damit der Umbau der Tierhaltung gefährdet wird.
Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl bleibt
Es würden nun sämtliche Betriebe, die Schweine- oder Geflügelhaltung als ernsthaften Betriebszweig betreiben, in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen. Dem Generalsekretär zufolge wird das den Strukturwandel in der Tierhaltung verschärfen. Nach wie vor ungelöst bleibe der Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl.
„Das Trilogergebnis sieht keine Abwägung oder einen Vorrang für mehr Tierwohl vor den Anforderungen für Emissionsminderungen vor“, monierte Krüsken. Die Absenkung der genehmigungsrechtlichen Schwellenwerte treffe genau die bäuerlichen Familienbetriebe im Schweine- und Geflügelbereich, die jetzt entweder in das Wachstum ihrer Betriebe gedrängt oder zur Aufgabe gezwungen würden.
Enorme Kosten und zusätzliche Bürokratie
Auch WLV-Präsident Beringmeier verwies auf den ungelösten Konflikt zwischen dem Wunsch nach Emissionsminderung auf der einen und mehr an Tierwohl etwa durch Tierställe mit Auslauf und Frischluft auf der anderen Seite.
Mit der geplanten Neuregelung würden viele bäuerliche Familienbetriebe mit nur ein bis zwei Familienarbeitskräften zu Industriebetrieben erklärt und mit erheblichen Auflagen überzogen werden, warnte Beringmeier. Enorme Kosten und zusätzliche Bürokratie wären die Folge. Für viele Familienbetriebe bedeute dies das Aus und gleichzeitig sogar eine Beförderung des Trends hin zu größeren Stallanlagen.
Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen gefordert
Der WLV fordert mit Blick auf die Industrieemissionsrichtlinie, dass bei allen Bemühungen um weitere Emissionsminderungen die Bedeutung von Tierwohl beachtet werden müsse. Für bestehende Ställe müsse es Bestandsschutz geben. Für Ställe mit Auslauf und Frischluft seien Ausnahmeregelungen zu schaffen. Schließlich sei jeder Betrieb im Hinblick auf seine Emissionen einzeln zu bewerten, anstatt Ställe bei der Berechnung von Schwellenwerten zusammenzufassen, wie es jetzt vorgesehen sei.