Industrieemissionsrichtlinie: EU-Kommission findet Mittelweg
Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) hat eine entscheidende Hürde genommen. Rat und Parlament haben sich im Trilog am 28. November 2023 auf eine gemeinsame Position verständigt.
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Der nun gefundene Kompromiss sieht für die Geflügelhaltung Schwellenwerte von 300 GVE für Legehennen und 280 GVE im Fall von Masthühnern vor, ab denen die Betriebe von der IED erfasst werden. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung ist eine Grenze von 380 GVE vorgesehen. Für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau sollen Ausnahmen gelten. Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen ebenfalls ausgenommen werden.
Neubewertung bis 2026
Größter Streitpunkt war dem Vernehmen nach der Einbezug der Rinderhaltung. Während sich das Parlament dagegen ausgesprochen hatte, sollten nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten Rinderbetriebe ab 350 Großvieheinheiten (GVE) von der Richtlinie erfasst werden. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass Rinderhalter zunächst außen vor bleiben. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Neubewertung der Notwendigkeit einer Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung vorzulegen. Die Rinderhaltung soll dabei auch berücksichtigt werden. Untersuchen soll die Brüsseler Behörde zudem, inwieweit Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED unterworfen werden sollten.
Die Einigung muss nun noch von Rat und Parlament abgesegnet werden. Die Novelle tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle Tierhaltungen einen Grenzwert von 150 GVE anzusetzen.