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Lebensmittel | EU

Hausgrille erhält EU-Zulassung

Nach dem gelben Mehlwurm und der Wanderheuschrecke darf künftig auch die Hausgrille als Nahrungsmittel in der Europäischen Union vermarktet werden. Die EU-Kommission hat das Insekt mit dem lateinischen Namen Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Veröffentlicht am
praisaeng/colourbox.de
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Wie die Brüsseler Behörde am 11. Februar 2022 dazu im Einzelnen erläuterte, darf die auch als Heimchen bezeichnete Grillenart als Ganzes, entweder gefroren oder getrocknet, und als Pulver veräußert werden.

Die Mitgliedstaaten hatten ihre Zustimmung zur Zulassung der Hausgrille bereits Ende vorigen Jahres erteilt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss gekommen war, dass der Verzehr dieses Insekts für die vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecke unbedenklich sei. Der Brüsseler Kommission zufolge müssen Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, in geeigneter Weise gekennzeichnet werden. Dies betrifft insbesondere den Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen.

Zudem erinnerte die EU-Kommission daran, dass Insekten auch im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie als alternative Proteinquelle genannt würden. Ihre Verwendung solle den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der Europäischen Union erleichtern. 

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