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Futtermittel

EU-Mitgliedstaaten für Zulassung weiterer Insektenarten als Nahrungsmittel

Die EU-Mitgliedstaaten haben der Verwendung von gefrorenen und gefriergetrockneten Formulierungen des Kleinen Mehlwurms (Alphitobius diaperinus larva) und des teilentfetteten Heimchens (Acheta domesticus) als Nahrungsmittel ihren Segen erteilt.
Veröffentlicht am
Destinys Agent/shutterstock.com
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Nach der in der vergangenen Woche im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) erteilten Zustimmung werde die formale Annahme der Durchführungsverordnung der Kommission in den kommenden Wochen erfolgen, so eine Kommissionsprecherin gegenüber AGRA-EUROPE.

Bereits im Februar dieses Jahres war die Verwendung von Heimchen als Ganzes - entweder gefroren oder getrocknet - und als Pulver zugelassen worden. Dieses Insekt ist auch unter der Bezeichnung Hausgrille bekannt. Die Internationale Plattform für Lebens- und Futtermittelinsekten (IPIFF) begrüßte die positive Stellungnahme der Mitgliedstaaten. Die nun erfolgten Zustimmungen seien ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Zulassung weiterer alternativer Insektenprodukte.

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