Unterstützungen
Steuererleichterungen in Coronazeiten
Im aktuellen Gesetzesentwurf zum neuen Corona-Steuerhilfegesetz plant die Bundesregierung, in Anbetracht der weiter anhaltenden Krise, Erleichterungen zu gewähren. Neben weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen sind auch Gesetzesänderungen zur Stärkung der Binnennachfrage in Planung.
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Es sollen die nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt werden: Vom Arbeitgeber sollen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen tätige Arbeitnehmer – insbesondere Krankenhäusern – Sonderzahlungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Coronakrise bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird bis Ende März 2022 verlängert. Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale (bis zu 600 Euro im Jahr) wird um ein weiteres Jahr, bis zum 31. Dezember 2022, verlängert. Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis zum Ende 2023 verlängert: Für Verluste aus 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag...
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