AMK fordert verbindliche Kriterien zur Haltungskennzeichnung
Konkrete Schritte für eine Haltungskennzeichnung von tierischen Erzeugnissen erwarten die Länderagrarminister vom Bund. Tierhalter benötigten schnellstmöglich verbindliche Kriterien für eine Haltungskennzeichnung, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 1. April 2022.
- Veröffentlicht am

Die Betriebe müssten die Kriterien bei Maßnahmen zum Umbau ihrer Tierhaltung berücksichtigen können. Bis zum Herbst soll der Bund einen Bericht über den Stand der Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie einer Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs vorlegen.
Der AMK zufolge müssen bei der Haltungskennzeichnung sowohl die Kriterien der Borchert-Kommission als auch die bereits am Markt etablierten Haltungskennzeichen berücksichtigt werden.
Orientierung an Kennzeichnung bei Eiern
Wie inzwischen bekannt geworden ist, will sich das Bundeslandwirtschaftsministerium an der 3-2-1-0-Kennzeichnung bei Eiern orientieren. Laut AMK sollen die Kennzeichnungsregeln schrittweise sowohl auf Frisch- wie auf Verarbeitungserzeugnisse und auf Produkte des sogenannten Großverbraucher- und Gastronomiesektors angewendet werden.
Im Zusammenhang mit der Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Tierhaltungsform mahnen die Länderressortchefs gesetzliche Mindeststandards für die Haltung von Mastputen, Junghennen sowie Legehennen und Masthühner-Elterntiere in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an.