Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Änderung Baugesetz

Gesetzesänderung: Mogelpackung bei mehr Tierwohl für Geflügel

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 2023 Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten beschlossen. Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) kritisiert das Ergebnis. Obwohl die Geflügelbranche willig ist zu investieren, werden ihr Steine in den Weg gelegt. 

Veröffentlicht am
ZDG
Artikel teilen:

Die Pläne der Bundesregierung, mehr Tierwohl in deutschen Ställen zu ermöglichen, lassen die Geflügelwirtschaft komplett außen vor. Das kritisiert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke scharf. Wörtlich sagt Ripke: „Unsere Betriebe wollen in mehr Tierwohl investieren, aber dazu brauchen wir baurechtliche Erleichterungen. Die diesbezüglichen Gesetzesvorhaben von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesbauministerin Klara Geywitz sind für uns eine Mogelpackung.“ 

Der Bundestag befasste sich in seiner heutigen Sitzung am 16. Juni 2023 mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ebenso ging es um einen Gesetzentwurf, der den landwirtschaftlichen Betrieben baurechtliche Erleichterungen bringen soll, wenn sie bestimmte Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllen. Die Pläne der zuständigen Bundesministerien schließen die Geflügelwirtschaft aus, weil die geplante staatliche Tierhaltungskennzeichnung zunächst nicht für Geflügel und Eier gelten soll. Ob das jemals der Fall sein wird, ist unklar, weil europarechtliche Vorgaben dem noch entgegenstehen. 

Baurecht sollte für alle erleichtert werden, die mehr Tierwohl wollen

ZDG-Präsident Ripke fordert die Bundesregierung auf, tierwohlfördernde Stallum- oder -neubauten allen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern möglichst sofort zu ermöglichen. Ripke erklärt: „Aktuell verhindern das Baurecht und die sogenannte Technische Anleitung Luft oftmals, dass Landwirte mehr Tierwohl in ihren Ställen schaffen. Es muss daher möglich werden, dass Erleichterungen auch für die Betriebe gelten, die strengere Anforderungen qualitätsgesicherter Haltungsverfahren wie beispielsweise der Initiative Tierwohl erfüllen, die bei kleinen baurechtlichen Eingriffen beginnen und über vereinfachte Stallumnutzungen bis zu großen Neubauten gehen, welche auf der gleichen oder einer nahegelegenen Fläche durchgeführt werden.“  

Außerdem appellierte Ripke an die Bundesländer: „Machen Sie Druck auf die Bundesregierung, das Baurecht für alle investitionswilligen Landwirtinnen und Landwirte, die mehr Tierwohl schaffen wollen, zu erleichtern. Zwar ist der Gesetzesvorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesbauministerium im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Doch umso wichtiger ist es, dass Ihre Stimmen klar und deutlich gehört werden.“

Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.