BMEL will Herkunftskennzeichnung von Fleisch national regeln
Der von der EU-Kommission angekündigte Gesetzesvorschlag für eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch kommt aller Voraussicht nach erst in der zweiten Jahreshälfte.
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Eine Sprecherin des Agrarressorts betonte auf Anfrage von AgE, Deutschland werde nicht länger auf Brüssel warten, sondern strebe eine nationale Regelung an. Wie aus Kommissionskreisen zu erfahren war, zeichnet sich eine Veröffentlichung des Entwurfs für das vierte Quartal 2023 ab. Im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) war bislang von Beginn dieses Jahres die Rede gewesen.
Eine Sprecherin des Agrarressorts erklärte, Deutschland werde nicht länger auf Brüssel warten, sondern strebe eine nationale Regelung zur Herkunftskennzeichnung an. Mit dem bereits vorgelegten Verordnungsentwurf zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch seien die Weichen dazu gestellt. Gleichzeitig werde sich Minister Cem Özdemir weiter für eine einheitliche europäische Regelung einsetzen, betonte die Sprecherin.
Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch geplant
Bereits jetzt besteht eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Mit der geplanten Ausweitung auf nicht vorverpacktes Fleisch will das Bundeslandwirtschaftsministerium dafür Sorge tragen, dass Verbraucher künftig Herkunft und Haltung an der Frischetheke erkennen können.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien darauf verständigt, eine Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Fleisch einzuführen. Der Gesetzentwurf zur Haltungskennzeichnung wird gegenwärtig zwischen den Koalitionsfraktionen beraten.