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Gesetz | Haltungsformkennzeichnung

Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung im Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland beschlossen. So muss Fleisch künftig die Haltung der Tiere ausweisen, von denen es stammt. Damit würden die Leistungen der Landwirte für den Tierschutz sichtbar und Verbraucher bekämen erstmals die Möglichkeit, sich aktiv für mehr Tierschutz zu entscheiden, berichtet das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Veröffentlicht am
Kathrin Iske
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Grundlage dafür ist das von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, initiierte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Zudem hat der Bundesrat heute Änderungen im Baurecht passieren lassen, die Stallumbauten hin zu tiergerechteren Haltungsformen ermöglichen würden. Beschlossen wurde auch die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch.

Nicht verabschiedet im Bundesrat wurden heute Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen soll, um einheitliche Vorgaben für tierhaltende Betriebe bezüglich der Haltungsformen zu gewährleisten. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte bereits im Vorfeld das Gesetzesvorhaben stark kritisiert. Denn bis wann - oder ob überhaupt - eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Geflügelfeisch und Eier kommen wird, bleibt weiter ungewiss.

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