Spiegelklauseln können WTO-kompatibel sein
Sogenannte Spiegelklauseln für Agrarimporte in die Europäische Union, mit denen ausländische Erzeugnisse den heimischen Produktionsstandards unterworfen werden könnten, können unter gewissen Umständen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) kompatibel sein. Zu dieser Einschätzung kommt ein Bericht der EU-Kommission, der aller Voraussicht nach Anfang Juni in Brüssel vorgestellt werden soll.
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Ein Entwurf ist jetzt vorzeitig bekanntgeworden. Politischen Spielraum kann es demnach bei der Anwendung von gesundheits-, umwelt- sowie tierschutzrechtlichen Anforderungen im Produktionsprozess geben. Die Etablierung der sogenannten Spiegelklauseln wurde zuletzt vor allem seitens der französischen Ratspräsidentschaft deutlich vorangetrieben.
Einzelfallprüfungen für Importe notwendig
Allerdings mahnen die Kommissionsbeamten in ihrer Analyse an, dass sämtliche Regelungsvorschläge, die darauf abzielen, europäische Produktionsstandards auf Importe anzuwenden, immer einer Einzelfallprüfung auf Kompatibilität mit den WTO-Regularien unterzogen werden müssten. Daneben sei es notwendig, bei der Einzelfallprüfung möglicher Maßnahmen auch die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Kontrollmechanismen zu berücksichtigen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Produktions- oder Verarbeitungsmethoden in dem entsprechenden Drittland reguliert werden müssten.
Daher sei es auch erforderlich, beispielsweise die Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Kontrolle und Durchsetzung der EU-Regeln in dem betreffenden Staat im Verhältnis zu den Kosten und dem Nutzen zu bewerten. Der Bericht stellt mehrere Schlüsselbereiche heraus, in denen globale Umweltbelange beziehungsweise Erwartungen der EU-Bürger in Bezug auf importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel angegangen werden könnten.