Frankreich positioniert sich zur EU-Tierschutzgesetzgebung
Wie das französische Landwirtschaftsministerium am 9. August 2023 mitteilte, hat Frankreich auf Basis des Dialogs Vorschläge erarbeitet, die jetzt der EU-Kommission zugeleitet wurden. Dabei wollen die Franzosen mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die Novelle der EU-Tierschutzgesetzgebung angehen.
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Paris sieht die Brüsseler Behörde insbesondere in der Pflicht, auf eine stärkere Harmonisierung des Binnenmarktes hinzuarbeiten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Eng verbunden ist damit für die französische Regierung die Anwendung europäischer Standards auch auf Importe aus Drittstaaten. Vorgeschlagen wird, diese „Spiegelklauseln“ in den neuen Rechtstexten zu verankern.
Ebenfalls im Kontext des innereuropäischen Wettbewerbs dürfte die Forderung nach der Verbesserung der Haltungs- und Transportbedingungen von Nutztieren zu verstehen sein. In diesem Zusammenhang drängt Paris auf ein Verbot des Kükentötens, Vorgaben zur Schmerzbehandlung beziehungsweise -ausschaltung bei Eingriffen wie der Ferkelkastration sowie die Pflicht zur Ernennung eines Tierschutzbeauftragten in den Betrieben, wie es in Frankreich bereits Praxis ist.
Franzosen wollen freiwillige Tierwohlkennzeichnung
Besonderes Augenmerk sollte aus französischer Sicht auch den zu erwartenden Mehrkosten geschenkt werden. Diese müssten von allen Akteuren der Wertschöpfungskette bis hin zum Verbraucher getragen werden, heißt es. Hinsichtlich einer Tierwohlkennzeichnung spricht sich Frankreich für eine Lösung auf freiwilliger Basis aus.
Grundsätzlich angemahnt wird von Paris ein langsamer Übergang. Die Umstellung der Systeme könne nicht unmittelbar erfolgen und müsse in einer langfristigen Übergangslogik gedacht werden, betont das Ministerium. Berücksichtigung finden müssten zudem neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, alternative Produktionsmethoden sowie Folgenabschätzungen.
Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der europäischen Tierschutzgesetzgebung werden in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Ursprünglich angepeilt worden war der Zeitraum Juli bis September. Allerdings sind wichtige Vorschläge zuletzt mit einiger Verzögerung vorgelegt worden. Im Mai und Februar hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Stellungnahmen zur Verbesserung des Tierwohls bei verschiedenen Nutztieren abgegeben, die in die Überarbeitung einfließen sollen.