Zollerleichterungen für die Ukraine
Der Vorschlag der EU-Kommission, alle Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische Lieferungen in die Europäische für ein Jahr aufzuheben, ist im Handelsausschuss des Europaparlaments auf große Zustimmung gestoßen.
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Die Handelspolitiker votierten am 16. Mai 2022 im Schnellverfahren für eine Annahme des Vorhabens der Brüsseler Behörde, das diese Ende April vorgelegt hatte. Das EU-Parlament will die befristeten Handelserleichterungen für das von Russlands Angriffskriegs gebeutelte Land noch in der gleichen Woche annehmen.
Landwirtschaftliche Einfuhren werden zoll- und kontingentfrei
Konkret geht es dem Kommissionsentwurf zufolge bei der Abgabenentlastung vor allem um Produkte, die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit genießen. Dies betrifft drei Kategorien. Genannt werden Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen sowie landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungserzeugnisse, für die bislang Zollkontingente gelten. Nach dem DCFTA galten diese bisher für Zucker, Geflügelfleisch und Schweinefleisch.