Industrieemissionsrichtlinie: EU-Umweltausschuss bestätigt Trilog-Ergebnis
Der EU-Umweltausschuss hat dem Trilog-Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Europaparlament zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) grünes Licht erteilt. Das Plenum der Europaabgeordneten wird die Übereinkunft voraussichtlich in der zweiten vollen Märzwoche absegnen.
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In der Abstimmung am Donnerstag, 11. Januar 2024, votierten 64 Mitglieder des Umweltausschusses für die novellierte Richtlinie, fünf dagegen. Sieben Abgeordnete enthielten sich. Im Gesetzgebungsprozess war vor allem um die von der EU-Kommission vorgeschlagene stärkere Einbindung der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung gerungen worden.
Rinderhaltung bleibt weiter außen vor
Der Trilog-Kompromiss sieht nun jedoch vor, dass die Rinderhaltung weiter außen vor bleibt. Dem Vernehmen nach war dies in den Trilog-Verhandlungen bis zuletzt einer der größten Streitpunkte. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis Ende 2026 eine Neubewertung vorzunehmen, ob eine Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung erforderlich ist. Dabei soll auch die Rinderhaltung berücksichtigt werden. Die Brüsseler Behörde wird zudem prüfen, inwieweit es angebracht wäre, auch die Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED zu unterwerfen.
Grenzen für Legehennen bei 300 GVE bzw. 280 GVE bei Masthähnchen
Für die Schweinehaltung hatten sich Rat und Parlament Ende 2023 auf einen Schwellenwert von 350 GVE verständigt. Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten. Auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf werden ausgenommen. Die Grenzen beim Geflügel liegen in Zukunft bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE im Fall von Masthähnchen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle drei Tierhaltungsformen einen Grenzwert von jeweils nur 150 GVE anzusetzen.