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Hopfengesetz

Veröffentlicht am
Keine Einwände Die Auszahlung der Hopfenbeihilfe ist ab dem kommenden Jahr gesichert. Der Bundesrat hat vergangene Woche keine Einwände gegen das zweite Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes erhoben. Damit erhalten die deutschen Erzeugerorganisationen für Hopfen weiterhin Beihilfen von jährlich bis zu 2,188 Millionen Euro. Voraussetzung ist, dass die Erzeugerorganisationen nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse anerkannt sind. Zudem muss jede von ihnen laut Unionsrecht über ein vom Mitgliedstaat genehmigtes operationelles Programm, das zulässige Fördermaßnahmen enthält, sowie über einen Betriebsfonds verfügen, an den die Beihilfe ausgezahlt wird.
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