Mehr Tierwohl nur mit nationalem Monitoring
Ohne ein systematisches indikatorgestütztes Monitoring fehle es in Deutschland sowohl an Informationen zum Stand des Tierwohls als auch an der Möglichkeit, Fortschritte zu messen und Politikmaßnahmen zu evaluieren. Das erklärte Prof. Lars Schrader, Leiter des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) für Tierschutz und Tierhaltung.
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Bei einem Festakt zum 20-jährigen Jubiläum des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz am 23. Juni 2022 in Berlin bezeichnete Schrader Verfahren der Künstlichen Intelligenz als hilfreich, die Nutzung von Schlachtbefunddaten, wie es etwa von der QS Qualität und Sicherheit GmbH praktiziert werde, zu automatisieren und auszuweiten.
Finanzkonzept für Umsetzung von mehr Tierwohl nötig
Der Wissnschaftler zog eine positive Bilanz der Grundgesetzänderung von Mitte 2002. Insbesondere in den Köpfen der Tierhalter habe sich sehr viel verändert. Deren Bereitschaft, auf tiergerechtere Verfahren umzusteigen, habe enorm zugenommen. Um Schritte in diese Richtung zu gehen, bedürfe es allerdings einer tragfähigen wirtschaftlichen Perspektive für die Betriebe, so Schrader.
Das Mitglied der Borchert-Kommission bekräftigte deren Forderung nach einem verlässlichen Finanzkonzept für den Umbau der Tierhaltung und rief die Politik dazu auf, vertretbare Lösungen für offenkundige Zielkonflikte etwa zwischen offenen Ställen und Umweltschutz anzubieten. Hierzu könne die Wissenschaft wichtige Beiträge liefern.
Staatsziel Tierschutz hat Wirkung entfaltet
Nach Auffassung der Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, Prof. Anne Peters, hat das Staatsziel Tierschutz nach seiner Einführung Wirkung entfaltet. Die seither geforderte Abwägung des Tierschutzes mit anderen Grundrechten habe Eingang in die Rechtsprechung gefunden, etwa Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Hennenhaltung oder des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten.
„Zu wenig Tierschutz kann verfassungswidrig sein“, stellte die Rechtswissenschaftlerin fest. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Frühjahr dieses Jahres zum Klimaschutzgesetz. Darin werde festgestellt, dass im politischen Prozess ökologische Belange berücksichtigt werden müssten. Dies gelte auch für Belange des Tierschutzes, so Peters.