Brutabbruch bis zum 13. Tag erlaubt
Der Bundestag hat einer Lockerung der Vorgaben zur Tötung von Hühnerembryos zugestimmt. Er billigte das Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG), dem der Zusatz „und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens“ angehängt wurde.
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Der Neuregelung zufolge ist der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem kommenden Jahr bis zum 13. Bebrütungstag möglich. Bislang hatte das Tierschutzgesetz eine strengere Regelung vorgesehen, die von 2024 an die Tötung der Embryos bereits ab dem siebten Tag verboten hätte. Hintergrund der Fristverlängerung ist der neue wissenschaftliche Kenntnisstand zum Schmwerzempfinden von Hühnerembryos, wonach ein schmerzfreier Abbruch der Bebrütung von männlichen Embryonen bis zum 13. Bruttag möglich ist.
Planungssicherheit für Brütereien und Legehennenhalter
Die Agrarsprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, betonte die mit dem Gesetz geschaffene Planungssicherheit für Brütereien und Legehennenhalter. Das heiße aber nicht, dass die technologische Entwicklung nicht weitergehe. Schon jetzt gebe es Verfahren, mit denen deutlich vor dem 13. Tag das Geschlecht im Ei bestimmt werden könne, erklärte Mittag. Jeder Tag, den eine Brüterei einsparen könne, weil ein Ei nicht weiter bebrütet werden müsse, sei auch ein wirtschaftlicher Gewinn.
Mit der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Tierschutzgesetzes sind laut FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker die politischen Rahmenbedingungen gesetzt, um wissenschaftliche Erkenntnisse und die praktische Umsetzbarkeit zusammenzubringen. Der längere Zeitraum ermögliche es, die Fehlerquote bei der Geschlechtsbestimmung auf niedrigem Niveau zu halten, stellte Hocker fest.
Fehlentscheidung der GroKo rückgängig gemacht
Scharfe Kritik übte der Liberale an der Vorgängerregierung: „So gut und richtig diese Entscheidung jetzt ist, so peinlich ist die offenkundige Schaufensterpolitik der damaligen GroKo unter Julia Klöckner, deren Gesetz nur deswegen zustande gekommen ist, weil man ein wissenschaftliches Thema emotional aufladen wollte - das ist gehörig schief gegangen.“ Gut, dass die Ampelkoalition aufräume und die unsägliche Fehlentscheidung rückgängig gemacht habe, so Hocker.
Die Änderungen im ÖLG und Öko-Kennzeichengesetz sind Voraussetzung für die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV). Gemäß dem dazu kürzlich von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf sollen Kantinen, Mensen und andere Einrichtungen künftig ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig kenntlich machen. Dazu ist ein dreistufiges Label in Gold, Silber und Bronze vorgesehen, mit dem der jeweilige Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung für die Verbraucher auf einen Blick erkennbar sein soll.
Bundesrat muss noch zustimmen
Der Gesetzesnovelle muss noch der Bundesrat zustimmen. Dieser hatte in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf Konkretisierungen bei der Öko-Kontrolle angemahnt. Er pochte darauf, dass die Länder weiterhin eine klare Rechtsgrundlage für die Übertragung von Kontrollaufgaben auf privatwirtschaftliche Kontrollstellen erhalten. Hierzu sei eine entsprechende Ermächtigung in dem Gesetz zu ergänzen. Die Bundesregierung stimmte der von den Ländern geforderten Änderung an ihrem Entwurf zu.