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Tierschutzgesetz

Verbot des Kükentötens: Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe und schafft Rechtssicherheit

Das Bundeskabinett hat eine neue Formulierungshilfe des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, zur Anpassung der Rechtslage für das Verbot des Kükentötens beschlossen.

Veröffentlicht am
Ab dem 1. Januar 2024 soll der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen erst ab dem 13. Bebrütungstag verboten sein.
Ab dem 1. Januar 2024 soll der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen erst ab dem 13. Bebrütungstag verboten sein.colourbox.de
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Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht nun vor, dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag greifen zu lassen. 

Nach Angaben des BMEL setze das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – bislang war dies nur bis zum 7. Bebrütungstag auszuschließen. Das sei das Ergebnis eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts. 

Mit der Formulierungshilfe schafft das BMEL Rechtssicherheit. Dies hatte zuletzt - aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen- der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) von der Bundesregierung gefordert.

Hintergrund: Zum „Kükentöten“

Als Lebensmittel verwendete Hühner-Eier stammen weit überwiegend von Hühnern, die auf eine bestmögliche Legeleistung gezüchtet sind („Legerassen“). Dagegen stammt Hühnerfleisch hauptsächlich von Hühnern, die auf einen bestmöglichen Fleischansatz gezüchtet sind („Mastrassen“). Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet („Eintagsküken“), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und bekanntermaßen keine Eier legen). Dies betraf etwa 40 Millionen Küken jährlich. 

Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Als Replik auf eine französisch-deutsche Initiative hat die Europäische Kommission auf der Tagung des Rates der Europäischen Union (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen.

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