Artikelserie zur GAP 2023 bis 2027
Was bringt FAKT II
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gibt im vierten Teil der Serie zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Neuerungen im FAKT II-Förderprogramm. In diesem Beitrag geht es im Schwerpunkt um die flächenbezogenen Maßnahmen.
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Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) wird die mit dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleichsprogramm (MEKA) Anfang der Neunzigerjahre in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in der neuen GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 fortgesetzt und neu ausgerichtet. FAKT II unterscheidet sich vom Vorgängerprogramm FAKT I und MEKA durch die differenziertere Förderung der Grünlandstandorte, mehr Förderung des Ökologischen Landbaus sowie durch zusätzliche Maßnahmen zum Tierwohl. Rund 40 Prozent der für den nationalen GAP-Strategieplan Deutschlands für Baden-Württemberg vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf das Programm FAKT II mit seinen rund 40 Teilmaßnahmen. Hinzu kommt der...
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