Kennzeichnungsvorschrift für EU-Importe auf 2024 verschoben
Die britische Regierung hat die neuen Brexit-Kennzeichnungsvorschriften für importierte EU-Lebensmittel verschoben. Die neuen Regeln, die ab dem 1. Oktober 2022 geplant waren, sollen nun erst ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Entscheidung sei getroffen worden, um „Verbraucher vor unnötigen Kosten zu schützen“, so das Ministerium für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (Defra).
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Lebensmittelunternehmen einen Firmennamen mit Adresse auf der Verpackung bzw. dem Etikett von vorverpackten Lebensmitteln angeben müssen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass alle in Großbritannien verkauften Lebensmittel eine britische Adresse des Lebensmittelunternehmers oder, wenn das Unternehmen im Ausland ansässig ist, die britische Adresse des Importeurs enthalten müssen.
Die Verzögerung bedeutet, dass eine britische Adresse nun für weitere 15 Monate nicht erforderlich ist, sodass Unternehmen vorhandene Etikettenbestände aufbrauchen können. Spezifische Leitlinien von Defra in Bezug auf Eier und Geflügel lauten wie folgt:
Für Hackfleisch, einschließlich Geflügel, das auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wird gilt:
- Sie können bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin auf „EU“ und „Nicht-EU“ verweisen, wenn auf dem Etikett nicht jedes Ursprungsland aufgeführt ist.
- Ab dem 1. Januar 2024 muss „UK“ oder „non-UK“ verwendet werden, wenn auf dem Etikett nicht jedes Herkunftsland aufgeführt ist.
Für in GB verkaufte Eier gilt:
- In GB können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 Eier, die nicht den inländischen Eierhandelsvorschriften entsprechen, weiterhin als „Nicht-EG-Standard“ oder „Nicht-UK-Standard“ kennzeichnen.
- Ab dem 1. Januar 2024 müssen diese Eier als „Nicht-UK-Standard“ gekennzeichnet werden.