Moldawien darf Geflügelfleisch und Eier in EU-Staaten liefern
Mit Wirkung zum 9. März 2023 wurde Moldawien auf die Liste der Drittländer aufgenommen, die für die Ausfuhr von verarbeitetem Geflügelfleisch und Speiseeiern in die EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind.
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Diese Entscheidung folgt auf eine kürzlich abgehaltene Sitzung des PAFF-Ausschusses, bei der die Mitgliedsstaaten einstimmig für den Gesetzesentwurf der Kommission stimmten, Moldawien für diese tierischen Produkte in die Liste aufzunehmen.
Entscheidung folgt auf laufende Gespräche
Diese Entwicklung folgt auf laufende Gespräche zwischen Moldawien und der EU, die ihr Nachbarland seit der Veröffentlichung des EU-Moldawien-Assoziierungsabkommens (AA) im Jahr 2014 wesentlich unterstützt hat. Ziel des Abkommens war es, der Republik Moldau eine schrittweise Annäherung an die gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen sowie die tierschutzrechtlichen Anforderungen in der Europäischen Union zu ermöglichen.
Moldauische Bemühungen zahlen sich aus
Die aktuelle Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich die Bemühungen der moldauischen Veterinärbehörden in den letzten Jahren auszuzahlen beginnen. Moldawien wird nun versuchen, seine Zulassung auf frisches Geflügelfleisch auszudehnen, worüber derzeit Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt werden.
Den Gesetzestext zur Aufnahme Moldawiens in die Liste der Drittländer können Sie online auf dem offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union einsehen.