EU-Öko-Verordnung
Neues Recht
Seit 1. Januar 2022 gilt in Europa das neue Ökorecht. Für die Umsetzung der EU-ÖKO-Verordnung ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe zuständig.
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Bei der neuen EU-Öko-Verordnung sind Neuerungen beim Tierzukauf zu beachten. Welche Änderungen ergeben sich beim Zukauf beziehungsweise bei der Einstallung von nicht ökologisch gehaltenen Tieren in ein Öko-Unternehmen? Grundsätzlich gilt, dass ökologisch gehaltene Tiere in ökologischen Produktionseinheiten geboren oder geschlüpft und aufgezogen worden sein müssen. Belegen Daten der neu eingerichteten Tierdatenbank, dass der Bedarf des Landwirts in Bezug auf ökologische Tiere nicht gedeckt wird, kann die zuständige Behörde den Einsatz von nicht ökologisch gehaltenen Tieren unter gewissen Bedingungen genehmigen (EU-Verordnung 2018/848). Zuvor muss der Landwirt in der Tierdatenbank prüfen, ob es die gewünschten Tiere tatsächlich nicht gibt....
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