Hausgrille als Lebensmittel in EU zugelassen
Ab sofort sind neben gelben Mehlwürmern und Heuschrecken nun auch zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers als Lebensmittelalternativen zugelassen.
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Insekten gelten in Europa noch als neuartig, wenn es um die Verarbeitung für Lebensmittel geht. Sie müssen aufwendige Zulassungsprozesse durchlaufen, bis sie als zum Verzehr geeignet eingestuft werden. Die EU-Kommission hatte im Februar 2022 der Hausgrille als neuartiges Lebensmittel die Zulassung erteilt.
Ab sofort sind neben gelben Mehlwürmern und Heuschrecken nun auch zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers als Lebensmittelalternativen zugelassen. Acht weitere Anträge für Insektenprodukte liegen derzeit bei der EU-Lebensmittelbehörde.
Nach aktuellen Regelungen gilt für die Verbreitung der Lebensmittelprodukte eine ausdrückliche Kennzeichnung des Insektenzusatzes auf der Zutatenliste. Weiterhin muss die Verarbeitung in der EU stattfinden und darf einen Maximalwert von zehn Prozent in den proteinhaltigen Nahrungsmitteln nicht überschreiten.
„Die Insektenzucht bietet die Möglichkeit, geringwertige Materialien oder Abfälle in verwertbare Produkte umzuwandeln, die zur Haltung von Insekten genutzt werden. Dies würde bedeuten, dass Treibhausgasemissionen aus der Verschwendung dieser Materialien vermieden werden, was Insektenprodukte zu einer potenziell sehr nachhaltigen, zirkulären Proteinquelle macht.” betont Stephané Roussel, Partner beim European Circular Bioeconomy Fund (ECBF).