Tierhaltungskennzeichnung: Ländermehrheit lehnt Entwurf der Bundesregierung ab
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Dem Antrag der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf Ablehnung stimmten auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. Niedersachsen, Saarland und Sachsen enthielten sich.
Schlüssiges Gesamtkonzept fehlt
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vor, heißt es in der Begründung des Mehrländerantrags. Zudem sei der Entwurf mit Blick auf die europarechtskonforme Ausgestaltung in Bezug auf den freien Warenverkehr sowie in Verbindung mit der vorgesehenen Verknüpfung kennzeichnungsrelevanter Mindestanforderungen für die einzelnen Haltungsformen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung „fraglich“.
Mit der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung zunächst auf „frisches Schweinefleisch“ blieben der weitaus größere Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt. Zudem zielten die Anforderungen ausschließlich auf den Lebensabschnitt „Mast“. Die Bereiche der Ferkelerzeugung, Aufzucht sowie Transport und Schlachtung seien dagegen außen vor. Für dringend erforderlich halten die meisten Länder eine Verknüpfung der Haltungskennzeichnung mit einer Herkunftskennzeichnung sowie die Vorlage einer langfristig wirksamen Finanzierungsstrategie.
Der Gesetzentwurf sehe zudem keine wirksame und systematische Überwachungsmöglichkeit der zuständigen Behörden vor, erhöhe jedoch gleichzeitig den Bürokratieaufwand in Form von Mitteilungs-, Dokumentations- sowie Überwachungspflichten für Betriebe und zuständige Behörden. Eine adäquate Überwachung ausländischer Betriebe sei nicht möglich. Schließlich würden das bestehende, praxisbewährte Initiative-Tierwohl-(ITW)-System der Wirtschaft sowie das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl für die Betriebe geschwächt.