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Emissionsminderung

TA-Luft Novelle: Große Geflügelbetriebe sollten bald handeln

Für Geflügelhalter mit großen Anlagen der Kategorie G ab 40.000 Tieren besteht „akuter Handlungsbedarf“, mit der Umsetzung der neuen TA-Luft zu beginnen. Das sagte Michael Herdt, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Hessen auf der Mitgliederversammlung in Bad Hersfeld.
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Große Geflügelbetriebe sollten jetzt handeln und Maßnahmen zur Emissionsminderung gemäß der TA-Luft Novelle ergreifen.
Große Geflügelbetriebe sollten jetzt handeln und Maßnahmen zur Emissionsminderung gemäß der TA-Luft Novelle ergreifen.shutterstock.com
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Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen. Mit der Überarbeitung der TA Luft wurden zahlreiche Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen und baulichen oder betrieblichen Anforderungen an Anlagen neu aufgenommen oder verschärft.

Zwar gebe die Neufassung der Technischen Anleitung (TA) Luft noch eine Übergangszeit bis zum 31.12.2025. Der Stallbauexperte, der auch ein auf Tierhaltungsanlagen spezialisiertes Ingenieurbüro betreibt, warnte aber vor der Haltung, damit habe man ja noch komfortabel viel Zeit. Sollte eine Nachrüstung an Ihrer Anlage erfolgen, müsse man allein für die Genehmigung mit bis zu einem Jahr Gesamtverfahrenszeit rechnen „und dann müssen Sie die Anlage natürlich auch noch installieren und in Betrieb nehmen, bevor Ihre Junghennen kommen“.

Berücksichtige man schließlich noch die Termine der Einstallungspläne, sei es bei vielen bereits „höchste Eisenbahn, ab Anfang 2023 die entsprechenden Konzepte zu erarbeiten“. Bei den kleineren Anlagen der Kategorie V (15.000 bis 40.000 Hennenplätze) mit vereinfachtem Genehmigungsverfahren und Übergangsfristen bis 31.12.2028 ist Herdt gelassener. Hier könne man „erstmal Hufe stillhalten und Ruhe bewahren“. Denn es gebe noch viele Unklarheiten und es reiche, wenn man sich ab 2024 Gedanken mache.

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