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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Absage an Ausweitung der Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte

Die Bundesregierung lehnt eine Ausdehnung der geplanten verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte ab und begründet dies mit rechtlichen Bedenken.

Veröffentlicht am
Die Bundesregierung lehnt eine Ausdehnung der geplanten verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte ab.
Die Bundesregierung lehnt eine Ausdehnung der geplanten verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte ab.BMEL
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In ihrer heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gegenäußerung verweist die Regierung auf rechtliche Bedenken, die gegen eine Kennzeichnungspflicht für Waren spreche, die ganz oder auch nur teilweise außerhalb Deutschland hergestellt werden. Eine solche Regelung ist eine von knapp 60 Änderungen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fordert.

Schrittweise Ausweitung der Haltungskennzeichnung 

Offen zeigt sich die Regierung gegenüber der Kritik der Länderkammer, die Kennzeichnung zunächst auf frisches Schweinefleisch und den Abschnitt der Mast sowie die Vermarktung über den Lebensmitteleinzelhandel zu beschränken. Laut Gegenäußerung soll die verpflichtende staatliche Kennzeichnung „schrittweise auf Vermarktungswege, Haltungsabschnitte, Produkt- und Tierarten ausgeweitet werden“. Allerdings wird nicht weiter ausgeführt, wann und wie das erfolgen soll.

Klare Vollzugsregelungen zur TA Luft

Die Regierung betont zudem die Notwendigkeit, Anpassungen im Bereich immissionsschutzrechtlicher Regelungen vorzunehmen, um den Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe zu erleichtern. Parallel zum Gesetz sollen demnach „verlässliche und klare Vollzugsregelungen zur TA Luft“ beschlossen werden. Ziel sei es, die Erleichterung von Emissionsminderungsverpflichtungen für qualitätsgesicherte Haltungsverfahren mit den Kriterien für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Freiland und Bio in Einklang zu bringen.

Einigkeit über Finanzierungskonzept mit Anschubfinanzierung

Geteilt wird schließlich die Forderung des Bundesrates nach einem Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung. Nachdem mit der Bereitstellung von 1 Mrd Euro im Bundeshaushalt eine Anschubfinanzierung ermöglicht werde, werde eine Koalitionsarbeitsgruppe über eine weitergehende Finanzierung beraten, heißt es in der Gegenäußerung.

Borchert-Kommission nicht zwingend wegweisend

Nicht einverstanden ist die Regierung mit der Forderung der Länderkammer, dass der Umbau der Tierhaltung auf der Grundlage der Vorschläge der Borchert-Kommission erfolgen müsse. Sie argumentiert, dass sich die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks von 2020 an dem damals vorgesehenen Konzept eines freiwilligen Tierwohlkennzeichens sowie den Stufen 2 bis 4 vom Haltungsformkennzeichen des Lebensmitteleinzelhandels orientiert hätten. Der nunmehr geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung liege ausdrücklich kein Stufenmodell zugrunde.

Der Bundestag berät erstmalig am 15. Dezember 2022 über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Nach knapp 70-minütiger Debatte soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.

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