Pflanzenschutzanwendung
EU-Umweltausschuss ist federführend
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Der Umweltausschuss im Europaparlament behält in wesentlichen Punkten die federführende Zuständigkeit zur geplanten Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Das ist offiziell entschieden. Damit obliegen zwei für die Landwirtschaft wesentlichen Punkte, nämlich die Empfehlungen an das Plenum zum vorgeschlagenen Reduktionsziel und zum Anwendungsverbot in sensiblen Gebieten, den Umweltpolitikern. Die Kommission ist aber bekanntlich mittlerweile von einem Komplettverbot abgerückt. Die EU-Agrarpolitiker werden laut des Beschlusses für die Bereiche zuständig sein, bei denen der Verordnungsvorschlag die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betrifft. Dies gilt unter anderem für die Ausgestaltung der GAP-Strategiepläne. Nach dem Willen der Kommission ist...
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