Vorsorgekonzepte schützen Bio-Betriebe vor Kontamination
Hohe Ansprüche an Kontaminationsvorsorge
Ökolandwirte und -landwirtinnen sind gemäß der Öko-Verordnung verpflichtet, das Vorhandensein nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe mit passenden Vorsorgemaßnahmen zu vermeiden. Am 1. Januar 2022 trat die überarbeitete Verordnung in Kraft. Mit ihr erhöhen sich die Anforderungen an Biobetriebe.
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Obwohl das Thema Vorsorge nicht neu ist, erhöhen die Forderungen des am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bio-Rechts (EU-Öko-Verordnung 2018/848) die Anforderungen an Biobetriebe. „Die Verordnung enthält konkretere Regeln zum Umgang mit Verstößen und Kontaminationen, die ab 2022 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen”, erklärt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW). Die neue Verordnung schreibt ein systematisches Vorgehen und die Dokumentation aller Schritte vor. Die Ökolandwirte und -landwirtinnen müssen Risiken der Kontamination ermitteln und mit „verhältnismäßigen und angemessenen" Vorsorgemaßnahmen vermeiden (Vorsorgekonzept). Als Kontamination gilt das Vorhandensein von Erzeugnissen oder Stoffen, die für...
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