Kabinett beschließt neues Düngegesetz
Die Bundesregierung hat den vom BMEL vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Zentrales Ziel der Gesetzesnovelle ist es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken.
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Mit dem neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. So kann geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Mittelfristig können die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden können, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit werde das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt.
Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem werden einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt. Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
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