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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück

Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege zugestimmt. Neben einer Anhebung des Pflegegeldes sowie ambulanter Sachleistungen wurde ebenfalls eine Anpassung der stationären Sachleistungen sowie der Leistungszuschläge beschlossen. Das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget wird zukünftig zusammengelegt und vereinheitlicht zu einem gemeinsamen Jahresbetrag. Beim Pflegeunterstützungsgeld wird nachgebessert.
Veröffentlicht am
Nennenswerte Neuerungen bietet das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) nicht. Die Anpassung der Leistungsbeträge war wegen der Kostensteigerungen überfällig.
Nennenswerte Neuerungen bietet das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) nicht. Die Anpassung der Leistungsbeträge war wegen der Kostensteigerungen überfällig.
Des Weiteren werden in dem neuen Gesetz in einem ersten Schritt zum 1. Juli 2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung angepasst (siehe auch BWagrar Ausgabe 22, Seite 11). Mehr Transparenz und weitere Versuche der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte haben Einzug gehalten ins Gesetz, sowie Themen wie Leiharbeit in der Pflege und neue Modellvorhaben für Unterstützung von Pflegebedürftigen vor Ort und im Quartier. Wesentlich für pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige dürften die eingangs benannten Punkte sein, die den Kern der Gesetzesänderung darstellen sollen. Auf Grund steigender Kosten sollen durch Anhebung der Leistungsbeträge in mehreren Schritten Pflegebedürftige und Angehörige entlastet und unterstützt...
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