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Mecklenburg-Vorpommern

Landesregierung plant strengere Brandschutzrichtlinien für Tierhaltungsanlagen

Zwei Jahre nach einem Großbrand in einer Schweinezuchtanlage im Landkreis Vorpommern-Greifswald, hat die Landesregierung nun einen Entwurf für eine Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen vorgelegt.

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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern plant strengere Brandschutzrichtlinien für Tierhaltungsanlagen und hat eine Verbandsanhörung gestartet.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern plant strengere Brandschutzrichtlinien für Tierhaltungsanlagen und hat eine Verbandsanhörung gestartet.shutterstock.com
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Die Landesregierung hat den Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beraten und die Verbandsanhörung offiziell gestartet. Die Entscheidung basiert auf einem Gutachten, das nach einem Brand in einer Schweinezuchtanlage in Alt Tellin durchgeführt wurde. Das Gutachten ergab, dass der Brand auf menschliches Versagen zurückzuführen war und nicht auf das Versagen des Brandschutzkonzepts.

Trotz dieser Erkenntnis plant die Landesregierung strengere Anforderungen an die Brandschutzkonzepte, um derartige Katastrophen in Zukunft bestmöglich zu verhindern. Bauminister Christan Pegel erklärte, dass die erhöhten Anforderungen an die Brandschutzkonzepte jedoch nicht ohne zusätzliche Kosten für den Bau und Betrieb dieser Anlagen umgesetzt werden könnten. Dennoch sei die Abwägung eindeutig zugunsten des Tierwohls ausgefallen.

Agrarminister Dr. Till Backhaus äußerte seine Unzufriedenheit über die mangelnde Unterstützung seitens des Bundes. Er kritisierte das Fehlen einer geänderten Baugesetzgebung sowie eines Beschleunigungsgesetzes für den Umbau der Tierhaltung. Backhaus betonte, dass der Bundesminister mehr Tempo machen müsse, um den Rückgang in der Tierhaltung zu stoppen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe nun mit der neuen Richtlinie seine Hausaufgaben erledigt.

Verbandsanhörung für Richtlinie startet

Die Vorgaben der Richtlinie basieren auf intensiven Beratungen mit Praktikern, darunter Brandschutzsachverständige im Land und der Landesfeuerwehrverband. Die Erfordernisse der Praxis sowie Verbesserungspotenziale wurden berücksichtigt. Bauminister Pegel erklärte, dass verschiedene Impulse und Ideen gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium in den Richtlinienentwurf eingeflossen seien.

Der vorliegende Entwurf enthält spezifische Verschärfungen in Bezug auf die Unterteilung in Brandabschnitte, die Löschwasserversorgung, die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Rettung der Tiere sowie die Betreiberpflichten. Mit diesen Maßnahmen soll der Brandschutz in Tierhaltungsanlagen verbessert und das Tierwohl gestärkt werden. Die Verbandsanhörung ermöglicht es den betroffenen Verbänden und Interessengruppen, ihr Feedback und ihre Vorschläge zu äußern, bevor die Richtlinie endgültig umgesetzt wird.

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