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Bundesnetzagentur

Anforderungen an besondere Solaranlagen

Für den Bau von Solaranlagen auf Grünland und wiedervernässten Mooren liegen nun genaue Regeln vor.
Veröffentlicht am
In dem Erlass, den die Bundesnetzagentur vergangene Woche für den Bau von Solaranlagen auf Grünland und wiedervernässten Mooren herausgegeben hat, werden mit Wirkung zum 1. Juli 2023 die Erfordernisse an Installationsorte, Errichtungs- und Betriebsweisen sowie notwendige Nachweise für „besondere Solaranlagen" festgelegt. Ziel ist es, Ausbaupotenziale zu erschließen und einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. „Mit dieser Festlegung wird ein weiteres Puzzlestück für die Energiewende gelegt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, in Bonn. Laut der Bundesnetzagentur geht es um Anlagen, die entweder zur Doppelnutzung auf Grünland oder auf ehemals landwirtschaftlich genutzten entwässerten Moorböden errichtet...
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